Politik

Nach den wegweisenden Abstimmungen und Reformentscheiden im Vorjahr stand das Jahr 2025 im Zeichen der Gesetzgebung und der Detailarbeit. Kostendämpfung, Systemsteuerung und Finanzierung prägten die politische Agenda. Die FMH richtete ihre politische Arbeit an den von der Ärztekammer verabschiedeten strategischen Schwerpunktthemen aus.

Kostendämpfung: Wirkung statt Symbolpolitik

Der anhaltend hohe Kostendruck prägte die parlamentarischen Debatten auch 2025. Ein Meilenstein war die Verabschiedung des Kostendämpfungspakets 2. National- und Ständerat strichen die vom Bundesrat vorgesehenen «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» aus der Vorlage. Damit wurde verhindert, dass zusätzliche Strukturen mit administrativem Aufwand geschaffen und bestehende integrierte Versorgungsmodelle geschwächt worden wären.

Versorgungssicherheit zwischen Kostendruck und Regulierung

Neben Kosten- und Strukturdebatten rückten 2025 Fragen zur Versorgungssicherheit weiter in den Fokus. Die Versorgungssicherheit im Medikamentenbereich in der Schweiz bleibt angespannt und gehört zum Alltag. Auch der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig und verschärft sich durch die demografische Entwicklung. Damit der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten nachhaltig gedeckt werden kann, muss die Schweiz mehr Ärztinnen und Ärzte selbst ausbilden – insbesondere durch zusätzliche Studienplätze sowie mehr ambulante Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze. Um Ausbildungskapazitäten auszubauen und die starke Auslandsabhängigkeit zu reduzieren, sind zudem zusätzliche Anstrengungen notwendig, etwa durch bürokratische Entlastungen, die Ressourcen für Ausbildung und Versorgung freispielen. Das Parlament suchte hier nach Lösungen, tendierte in der Kostendiskussion jedoch wiederholt zu zusätzlichen Regulierungen, die weiteren administrativen Aufwand nach sich ziehen.

Tarifpartnerschaft unter Druck

Obwohl der Bundesrat die von den Tarifpartnern eingereichten revidierten ambulanten Tarifstrukturen erst im April genehmigte, wurden 2025 verschiedene politische Forderungen nach zusätzlichen Eingriffen oder neuen Vorgaben an das Tarifsystem erhoben. Mit dem genehmigten neuen ambulanten Tarifsystem war jedoch der Rahmen gesetzt: Die Umsetzung sowie die vereinbarte Überwachung und Korrektur lagen nun in den bestehenden Verfahren bei den Tarifpartnern. Ein zentraler Vorteil besteht darin, dass die ambulanten Tarifstrukturen kontinuierlich weiterentwickelt werden können – gestützt auf definierte Prozesse und unter Einbezug der medizinischen Fachgesellschaften. Für Bundesrat und Parlament ergab sich damit grundsätzlich kein zusätzlicher Handlungsbedarf; zentral blieb die sorgfältige und effiziente Umsetzung der laufenden Arbeiten durch die Tarifpartner. So gelang es im Rahmen der OAAT AG, im Juli ein Paket mit dringlichen Anpassungen für die Einführungsversion 2026 zu verabschieden, welches vom Bundesrat im November genehmigt wurde – ein starkes Zeichen der neuen Tarifpartnerschaft.

Freie Arztwahl in Frage gestellt

2025 zeigte sich auch in weiteren Bereichen, wie rasch unter Kostendruck Systemgrundsätze ins Visier geraten. So überwies das Parlament einen Vorstoss zur Lockerung der Vertragspflicht im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) an den Bundesrat. Die FMH wies auf die zu erwartenden Folgen hin: eine Begünstigung der Risikoselektion durch Krankenversicherer, Einbussen bei der Therapiekontinuität für chronisch kranke und multimorbide Patientinnen und Patienten, eine Schwächung der kantonalen Versorgungsplanung, erhöhte Rechtsunsicherheit sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels.

Gleichzeitig zeigte die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» im Rahmen der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes: Fortschritte sind möglich – auch wenn der Jugendschutz aus Sicht der Ärzteschaft nicht in allen Punkten konsequent umgesetzt wurde.

Erfolgreicher Einsatz gegen bürokratische Fehlentwicklung

Das Parlament diskutierte 2025 auch die Aufhebung der Vertragspflicht für Labore. Der Bundesrat schlug eine KVG-Änderung vor, damit die Tarife für ambulante Laboranalysen künftig von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Die FMH unterstützte das Grundanliegen einer tarifpartnerschaftlichen Lösung, lehnte die konkrete Vorlage jedoch ab: Sie hätte die Verhandlungen stark auf den Preis eingeschränkt, ohne die Tarifstruktur sowie die Unterschiede zwischen Praxis- und Auftragslaboren ausreichend zu berücksichtigen – mit Risiken für effiziente Praxislabore und damit für die Grundversorgung. Diese Argumente überzeugten auch den Ständerat.

Gezielte Vertretung der ärztlichen Anliegen

Mit dem verabschiedeten Public-Affairs-Konzept 2025–2027 schärfte die FMH ihren Gestaltungsanspruch. Sie positioniert sich sichtbar als kompetente und dialogorientierte Akteurin, betreibt gezielte Interessenvertretung und nutzt das Potenzial des Verbands mit über 70 Mitgliederorganisationen nach dem Prinzip «one message, many voices» – mit abgestimmten Kernbotschaften.

Ein wichtiger Pfeiler dieser Arbeit sind die Vernehmlassungen: 2025 reichte die FMH zehn Stellungnahmen beim Bund ein – unter anderem zu Fragen der Versorgungssicherheit, Digitalisierung und Patientensicherheit, zu Heilmitteln sowie zur Kosten- und Qualitätssteuerung in der OKP und zu Rahmenbedingungen in Sozialversicherungen und Bundesfinanzen. Diese frühe Einflussnahme ist ressourcenintensiv, bleibt jedoch zentral, um die Perspektive der Praxis und die Auswirkungen auf die Versorgung rechtzeitig in die Gesetzgebung einzubringen.

2025 machte deutlich: Die gesundheitspolitische Debatte blieb stark vom Kostennarrativ geprägt. Umso wichtiger ist es, dass Reformen mit Augenmass erfolgen. Die FMH wird sich weiterhin frühzeitig, faktenbasiert und konstruktiv einbringen – für ein qualitativ hochstehendes, effizientes und zugängliches Gesundheitswesen, das Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt und Ärztinnen und Ärzte in ihrer Kernaufgabe stärkt.

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